Kirchenvorstandswahl 2008
Liebe Gemeindemitglieder! Am 1. Advent 2008 ist wieder Kirchenwahl. Sie können den Kirchenvorstand wählen und sich wählen lassen. Wäre das nicht eine schöne, sinnvolle Aufgabe für Sie? Sie sind herzlich willkommen! Wer kann gewählt werden? Zur Wahl in den Kirchenvorstand stehen Gemeindeglieder der evangelischen Kirche, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und von mindestens drei weiteren Gemeindegliedern vorgeschlagen werden. Mindestens sechs Kandidatinnen oder Kandidaten sind zu wählen. Bis zu zwei können außerdem nach der Wahl vom bisherigen Kirchenvorstand berufen werden. Sie möchten kandidieren? Sie haben Ideen, wie Gottesdienste gestaltet werden sollten? Sie können nüchtern kalkulieren? Sie können gut mit Menschen umgehen? Sie verstehen etwas von Gebäuden? Ihnen liegt die Gestaltung des Friedhofs am Herzen? Welche Interessen und Begabungen Sie auch immer in den Kirchenvorstand einbringen können: Sie sind hochwillkommen! Sie sind bereit zur Verantwortung! Wer für das Amt der Kirchenvorsteherin oder des Kirchenvorstehers kandidiert, muss bereit sein, im Fall der Wahl das Gelöbnis abzulegen. Was von einem Mitglied des Kirchenvorstandes erwartet wird, steht im KV-Wahlgesetz § 9. Das tut ein Kirchenvorstand Entgegen der landläufigen Meinung, sind es nicht die Pastorinnen und Pastoren, die in einer Kirchengemeinde das Sagen haben. Jedenfalls nicht allein: Sie gehören durch ihr Amt zum Kirchenvorstand, dürfen zusammen mit den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber nicht mehr als ein Drittel der Sitze haben. Der Kirchenvorstand leitet die Kirchengemeinde, führt ihr Personal und verwaltet ihr Vermögen, den Kindergarten und den Friedhof. Auch für die Gebäude trägt der Kirchenvorstand die Verantwortung. Die evangelische Kirchengemeinde ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft, die nach einem Haushaltsplan wirtschaftet. Weitere Einzelheiten finden Sie in der Verfassung der Nordelbischen Kirche, in den Artikeln 14 bis 17. So kandidieren Sie Wenn Sie kandidieren möchten, müssen Sie vorgeschlagen werden. Das können Sie auch selbst tun. Sie brauchen aber mindestens drei weitere Wahlberechtigte, die Ihren Vorschlag unterstützen. Formulare für den Vorschlag gibt es in den Kirchenbüros bei Frau Hanson oder Frau Johanns. Der Vorschlag muss spätestens am 5. Oktober 2008 beim Kirchenvorstand eingegangen sein. Die genauen Regeln für einen Wahlvorschlag stehen im Wahlgesetz § 14. Aufkreuzen für ihre Gemeinde! Damit eine Wahl zustande kommt, braucht es möglichst viele Kandidatinnen und Kandidaten. Seien sie dabei! Sie sind herzlich willkommen! Weitere Einzelheiten finden Sie im Internet unter: www.kirchenwahl.de.
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