
 Uecker-Nachfolge geregelt
VON BRIGITTE JUDEX-WENZEL
HAMBERGE / KLEIN WESENBERG - Für rund ein halbes Jahr bekommen die Kirchengemeinden Klein Wesenberg und Hamberge ab 1. September einen festen Vertretungspastor. Die dauerhafte Stelle als Nachfolger(in) für den überraschend verstorbenen Pastor Christian Uecker soll zum 1. Februar oder zum 1. März 2008 besetzt werden. Das teilen die Kirchenvorstände mit.
Bis dahin bekommen die Gemeindemitglieder vom Nordelbischen Kirchenamt Dietmar Sprung als Geistlichen an die Seite. Ab 1. September steht der in der Nähe von Eutin lebende Pastor bereit. Manch ein Bewohner der Region kennt ihn vielleicht noch, denn er verbrachte seine Vikariatszeit in Zarpen. Später war Sprung viele Jahre in der Gemeindearbeit tätig, in der Kirchengemeinde Ahrensbök. Zuletzt übte er die schwere Arbeit im Hospizbereich aus.
Dietmar Sprung ist Jahrgang 1950, also ein paar Jahre älter als Christian Uecker es war. Die beiden lernten sich im Studium kennen, der eine war dann bald fertig, der andere stand noch am Beginn. Auch später hatten die Theologen immer wieder einmal persönlichen Kontakt. Propst Dr. Klaus Kasch stellte den „Übergangs-Pastor“ bereits vor. Die beiden Kirchenvorstände, deren Gemeinden weiterhin einen gemeinsamen Pastor und ein gemeinsames Kirchenbüro haben werden, haben Sprung vor wenigen Tagen kennen gelernt. „Er ist sehr sympathisch“, sagt Klaus-Rainer Martin aus Klein Wesenberg. Die Gemeinden erleben Sprung erstmals am Sonntag, 2. September, 10 Uhr, bei seinem ersten Gottesdienst in der Kirche Klein Wesenberg. Die Vorstellungsgottesdienste für den endgültigen Pastor oder die Pastorin sind auf den ersten und dritten Advent datiert. Kommt ein dritter Kandidat in die engere Wahl, stellt er/sie sich am 4. Dezember vor. Damit Bewerbungen eingehen können, formulieren Kirchenvorstände und Propst am 28. August die Ausschreibung. Am 20. November legen die Vorstände fest, welche der Aspiranten sich den Gemeinden mit einer Predigt vorstellen dürfen. Am 18. Dezember wollen sie entscheiden, welchem Bewerber die Pfarrstelle übertragen wird.
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